Einzugsbereich

Welche Entfernungen zu den steilsten Stellen sind für mich relevant?

Der Einzugsbereich einer Lawinenauslösung und damit der Beurteilungsradius erweitert sich beträchtlich mit der Gefahrenstufe.

Der Grund dafür ist:

„Was gehört nun zu meinem Einzugsbereich und was nicht?“.
Wir differenzieren den Einzugsbereich nach der Gefahrenstufe, was der realen Gefährdung sehr nahe kommt:

Einzugsbereich bei Gefahrenstufe 1 (geringe Lawinengefahr)

Bei Gefahrenstufe 1 (geringe Lawinengefahr) ist das Risiko einer Auslösung über eine längere Distanz sehr gering. Deshalb müssen wir uns hier nur mit der Hangneigung unmittelbar im Bereich der Spur befassen.

Einzugsbereich bei Gefahrenstufe 2 (mäßige Lawinengefahr)

Bei Gefahrenstufe 2 (mäßige Lawinengefahr) ist ein gewisses, aber noch relativ geringes Risiko einer Fernauslösung gegeben. Wir beurteilen im Normalfall den Umkreis von ca. 20 bis 40 Meter um die Spur für unsere Hangneigungs- Bestimmung. Im Auslaufbereich von Lawinen, welche durch Tauwetter, Neuschnee etc. sich ohne fremdes Zutun selber auslösen können, ist jedoch ein größerer Abstand zu halten. Vorsicht ist auch bei schlechtem Schneedeckenaufbau (z.B. Schwimmschnee) geboten. Hier kann ein größerer Abstand (analog zu Gefahrenstufe 3) ratsam sein.

Einzugsbereich bei Gefahrenstufe 3 (erhebliche Lawinengefahr)

Bei Gefahrenstufe 3 (erhebliche Lawinengefahr) besteht in der Regel die Möglichkeit, Lawinen von weiter entfernten Orten auszulösen. Hier müssen wir den gesamten Hangbereich in unsere Beurteilung mit einbeziehen und dementsprechend weite Abstände von Auslaufzonen halten.

Einzugsbereich bei Gefahrenstufe 4 (große Lawinengefahr)

Bei Gefahrenstufe 4 (große Lawinengefahr) ist der gesamte Hangbereich im weiteren Umfeld für unsere Beurteilung relevant. Sehr weite Abstände von Auslaufbereichen und eine Beschränkung auf Gelände bis maximal 30 Grad Neigung sind die Regel.

Einzugsbereich bei Gefahrenstufe 5 (sehr große Lawinengefahr)

Es wird generell vor Skitouren und Tiefschneefahrten abgeraten.

 

Praxistipp:

Es hat sich als praktikabel herausgestellt, in den günstigen Expositionen den Beurteilunsradius um eine Stufe zu reduzieren.
Dann gilt z.B. bei Stufe drei (erheblich) in günstigen Expositionen der Radius von Stufe zwei (mäßig).
Dies kommt der Realität am nächsten, ohne zuviel komplizierte Zusatzregeln einführen zu müssen.